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E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
Volltext
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
- Batterieelektrofahrzeug;
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
Handlungsgrundlage(n)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 11 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
Voraussetzungen
- keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
- Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
- alternativer Antrieb bzw. Energiequelle
Verfahrensablauf
Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.
Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebühr: 11 Euro
Fristen
Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.07.2023
Zuständige Stelle
Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | +49 385 20092-1212 |
E-Mail: | datenschutz@kreis-lup.de |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: abmelden
- Kraftfahrzeug: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden
- Kraftfahrzeug: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Kraftfahrzeug: fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos
- Kraftfahrzeug: mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland zulassen
- Kraftfahrzeug: Neuzulassung aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Örtliches Fahrzeugregister - Änderung mitteilen
- Kraftfahrzeug: technische Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Verkauf melden
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Behördenkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Meldung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Kraftfahrzeugkennzeichen (05er bzw. 06er) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wechselkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Eintragung
- Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 115 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: abmelden
- Kraftfahrzeug: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden
- Kraftfahrzeug: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Kraftfahrzeug: fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos
- Kraftfahrzeug: mit ausländischem Kennzeichen aus einem EU-Land zur vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland zulassen
- Kraftfahrzeug: Neuzulassung aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug: Örtliches Fahrzeugregister - Änderung mitteilen
- Kraftfahrzeug: technische Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Verkauf melden
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Kraftfahrzeug: Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Behördenkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Meldung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Kraftfahrzeugkennzeichen (05er bzw. 06er) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wechselkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Eintragung
- Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr