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Eltern & Schüler wirken mit

Eltern & Schüler wirken mit!

 © Fotolia/Syda Production

Die Schule bietet nicht nur Schülerinnen und Schülern sondern auch Eltern große Mitwirkungs-und Gestaltungsmöglichkeiten.

Das im Schulgesetz MV verankerte Recht auf Mitbestimmung können die von ihrer Schule gewählten Schüler- und Elternvertreter auf vielfältige Weise einsetzen.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Aufgaben, Pflichten und Rechten für eine aktive Mitgestaltung an der Schule.

Der Stadtelternrat stellt sich vor

Aufgaben

Der Stadtelternrat erörtert alle Fragen, die für die Schulen und deren rund 9800 Schülerinnen und Schüler der kreisfreien Stadt von besonderer Bedeutung sind. Die Aufgaben des Stadtelternrats sind im Schulgesetz M-V geregelt. So er hat darauf zu achten, dass die Belange aller im Gebiet vorhandenen Schularten angemessen berücksichtigt werden. (§ 89 (3) SchulG M-V) Dieses Gremium festigt und vertieft das Vertrauen zwischen der Landeshauptstadt als Schulträger, dem zuständigen staatlichen Schulamt-Schwerin und allen Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern. Es steht Wünschen, Anregungen und Vorschlägen der Erziehungsberechtigten zur Gestaltung der Schullandschaft in Schwerin beratend zur Seite und unterbreitet diese den zuständigen Stellen der Schulverwaltung und dem zuständigen staatlichen Schulamt. Weiterhin vertritt dieses Gremium die Belange der Erziehungsberechtigten der jeweiligen Schulart der Stadt Schwerin im Landeselternrat M-V.

Wahl

Der Stadtelternrat (StER) aller Schulen der Landeshauptstadt Schwerin hat sich am 2. November 2015 mit seiner Neuwahl für die nächsten zwei Schuljahre neu konstituiert. Von den 28 im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, haben 21 Schulelternräte unter der Beachtung der Regularien der Schulmitwirkungsverordnung an dieser Wahl teilgenommen.

Auf seiner konstituierenden Sitzung wurde ein neuer Vorstand mit 12 Elternvertretern gebildet. Zum Vorsitzenden wurde Rainer Schiffel wiedergewählt. Als Stellvertreter wurden Christine Zapfe und Andreas Schreiber benannt. In den Landeselternrat MV wurden des Weiteren 12 Delegierte entsandt.

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport
z. H. Stadtelternratsvorsitzender Rainer Schiffel

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel.: +49 385 20840970
Mobil : +49 171 7831832

Mitwirkung der Eltern

Aufgaben

Die Erziehungsberechtigten wirken bei der Gestaltung und Organisation der schulischen Bildung und Erziehung ihrer Kinder auf schulischer und überschulischer Ebene mit durch:

  • das Vertrauen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten zu festigen und zu vertiefen,
  • die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der schulischen Erziehung zu wahren und ihre Verantwortungsbereitschaft zu fördern,
  • den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Beratung und Information zu geben,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten zur Gestaltung der Schule zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten.

Mitwirkung der Schüler

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Schülermitwirkung gehören insbesondere:

  • die Wahrnehmung der Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit (Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht) in der Schule, gegenüber den Schulbehörden und der Öffentlichkeit,
  • die Förderung der fachlichen und gemeinschaftsbezogenen Interessen der Schülerinnen und Schüler,
  • die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen,
  • die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.
Formen der Mitwirkung

Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Gestaltung und Organisation der schulischen Bildung und Erziehung auf schulischer und überschulischer Ebene mit durch:

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