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Paulsstadt - Bahnhofscampus

Paulsstadt - Bahnhofscampus

Die Landeshauptstadt Schwerin hat im Jahr 2006 die Satzung über das Sanierungsgebiet „Paulsstadt“ beschlossen. Die Flächen des ehemaligen Bahnbetriebswerks Schwerin wurden seinerzeit nicht in den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes einbezogen.

Die Deutsche Bahn hat das ehemalige Bahnbetriebswerk inzwischen zum einen an die Mecklenburgischen Eisenbahnfreunde e.V. und an eine private Eigentümergemeinschaft privatisiert. Aufgrund der unmittelbaren Zentrumslage kommt dem Bereich ein besonderes öffentliches Interesse an einer zügigen Wiedernutzung zu. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung soll insbesondere ermittelt werden, ob und in welchem Umfang gemeinnützige Einrichtungen angesiedelt werden können.

Für den Bereich liegen nach vorläufiger Einschätzung städtebauliche Missstände nach § 136 Baugesetzbuch vor, die es rechtfertigen, eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme als Sanierungsgebiet oder ein Stadtumbaugebiet zu beschließen. Sanierungs- und Stadtumbaugebiete sind auch die Voraussetzung, um in die Kulisse der Städtebauförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen zu werden.

Was sind vorbereitende Untersuchungen?
Vorbereitende Untersuchungen dienen als Grundlage für die Entscheidung der Stadt Schwerin, ob für die künftige Entwicklung des Gebietes ein Sanierungs- oder Stadtumbaugebiet festgesetzt werden kann. Durchgeführt werden diese auf der Grundlage des § 141 Baugesetzbuch. Mit den vorbereitenden Unter- suchungen werden die Beschaffenheit des Gebiets ermittelt, Erkenntnisse über die Eigentümerstruktur und die fachplanerischen Rahmenbedingungen gewonnen sowie städtebauliche Missstände nach BauGB geprüft. Daraus werden Sanierungsziele abgeleitet und Handlungsschwerpunkte dafür festgelegt, wo und wie die Situation im Gebiet zukünftig verbessert werden kann.

Im weiteren Verlauf werden Vorschläge für konkrete Maßnahmen entwickelt, die Kosten dafür ermittelt und ein Vorschlag zur Abgrenzung eines möglichen Sanierungs- oder Stadtumbaugebietes unterbreitet. Zum Schluss werden die Sanierungsziele in einem „Rahmenplan“ grafisch dargestellt und die Untersuchungsergebnisse in einem Bericht dokumentiert.

Wie geht es weiter?
Nach der Bestandsaufnahme erfolgt die Entwicklung von Zielen und konkreten Maßnahmen. Im Rahmen des Verfahrens wird es neben der Beteiligung der Betroffenen eine Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit geben. Die städtischen Fachämter sowie die relevanten Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange sind in den Prozess entsprechend eingebunden. Die Ergebnisse aus den Beteiligungen fließen im Rahmen eines Abwägungsprozesses in das finale Konzept ein.

Auf dieser Seite werden wir weiter über den Planungsstand, anstehende Veranstaltungen sowie städtische Beschlüsse informieren.

Abgrenzung des Untersuchungsbereichs Amtliche Bekanntmachung
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Landeshauptstadt Schwerin - 60.1.3

Frau Silke Dahlenburg
Techn. Sachbearbeitung
Raum: 4.060

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin