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Sanierungsgebiet Paulsstadt

Sanierungsgebiet Paulsstadt

 © Landeshauptstadt Schwerin

Die Satzung für das Sanierungsgebiet „Paulsstadt“ mit einer Größe von 28,35 ha wurde von der Stadtvertretung am 24.04.2006 beschlossen und ist seit dem 19.05.2006 rechtskräftig.

Als Schwerpunkte für die Paulstadt wurden als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen die Aufwertung der öffentlichen Plätze und Straßen, die Beseitigung von städtebaulichen Missständen in den Blockinnenbereichen, Baulückenschließungen, die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und die Sanierung von Baudenkmalen und städtebaulich wichtigen Gebäuden benannt. Als Frist für die Durchführung der Sanierung wurden 10 Jahre festgelegt. Weiterhin wurde zum damaligen Zeitpunkt von ca. 13,4 Mio. € erforderlichen Mitteln, die vorrangig aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden sollten, ausgegangen.

2008 wurde das Stadtumbaugebiet „Östliche Paulsstadt“ mit einer Größe von 15,5 ha festgelegt. Die geschätzten Kosten für dieses Gebiet betrugen ca. 5,4 Mio. €. Beide Gebiete bilden die städtebauliche Gesamtmaßnahme Paulsstadt.

Die 2006 festgelegte Frist für die Durchführung der Sanierung in der Paulsstadt endet 2016. Einschließlich der Mittel aus dem Programmjahr 2016 wurden bisher ca. 22,3 Mio. € bewilligt.

Bis zum Jahresende sind davon ca. 13,5 Mio. € eingesetzt worden. Kernpunkte waren die Straßenerneuerungen und das Goethegymnasium.

2017 erfolgt der Umbau des Gebäudes Friedensstraße 4 zum Hort. Planungen liegen vor für die Erich-Weinert-Schule, Franz-Mehring-Straße/Severinstraße, den Straßenbereich um die Paulskirche/M.-Wiggers-Straße und die Neugestaltung des Aubachufers.

Für die noch geplanten Maßnahmen in der Paulsstadt besteht ein Mittelbedarf von ca. 24,5 Mio €. Schwerpunkte sind die Straßenerneuerungen, der Hort Friedensstraße 4 und die Erich-Weinert-Schule.

Maßnahmeplan Sanierungssatzung Paulsstadt
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