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Ausschreibung des Erbbaurechts für das Einzeldenkmal Röntgenstraße 22 in der Schweriner Schelfstadt 14.10.2022

Die Landeshauptstadt Schwerin vergibt das im Stadtteil Schelfstadt gelegene Grundstück Röntgenstraße 22 als Erbbaurechtsgrundstück. © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin vergibt das im Stadtteil Schelfstadt gelegene Grundstück Röntgenstraße 22 als Erbbaurechtsgrundstück.

Das 354 m² große Grundstück mit der katasteramtlichen Bezeichnung Flurstück 64/5 und 133/2, Flur 33, Gemarkung Schwerin ist mit einem um 1750 errichteten Fachwerkgebäude bebaut. Die Nutzfläche beträgt insgesamt 337 m². Das Gebäude ist leerstehend. Sanierungsmaßnahmen sind in einem sehr hohen Umfang erforderlich.

Das Grundstück mit Gebäude soll im Erbbaurecht über 60 Jahre vergeben werden. Das Objekt liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Schelfstadt“. Es befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB Innenbereich). Die Landeshauptstadt Schwerin erwartet, dass der Erbbauberechtigte die städtischen Sanierungsziele umsetzt.

Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 115.000,00 Euro, der Erbbauzins beträgt anfänglich mindestens 3.450,00 Euro jährlich.

Sollte das Gebäude als gemeinnützige Einrichtung genutzt werden, kann eine Reduzierung des Erbbauzinses geprüft werden. Das Gutachten vom 09.06.2022 kann auf Wunsch in elektronischer Form zugesendet werden.

Im Erbbaurechtsvertrag werden entsprechend des Erbbaurechtsgesetzes Regelungen getroffen.

Die Entscheidung über die Vergabe eines Erbbaurechts wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der nachgenannten Vergabekriterien durch die Landeshauptstadt Schwerin getroffen.

Vergabekriterien        

1. Die Erweiterung des soziokulturellen Zentrums „DER SPEICHER“ als kulturelle Einrichtung wird vorrangig betrachtet. Für das Fachwerkgebäude wurden durch das Kulturbüro der Landeshauptstadt Schwerin nachfolgende Möglichkeiten angedacht:

  • Gastronomie

Um die Geschichte des Gebäudekomplexes aufzugreifen, könnte hier eine gastronomische Einrichtung entstehen. Die Außenfläche sollte in den Sommermonaten als Biergarten o.ä. und für attraktive Veranstaltungen genutzt werden. Grundsätzlich ist es sinnvoll und angedacht, durch die entstehende gastronomische Einrichtung die Versorgung des Veranstaltungsbereiches im soziokulturellen Zentrum DER SPEICHER anzustreben.

  • Gästewohnungen/Pension für Künstlerinnen und Künstler

Ebenfalls könnten in diesem Gebäude Zimmer errichtet werden, die vom SPEICHER zur Unterbringung der auswärtigen Künstler genutzt werden und über die gastronomische Einrichtung vermarktet werden.

  • Öffentlichkeit

Denkbar wäre auch die Nutzung von Gebäudeteilen bzw. Räumen, als attraktiver Versammlungsort für Vereine, Interessengruppen etc.

2. Andere Nutzungskonzepte für das Fachwerkgebäude, unter Beachtung des soziokulturellen Zentrums „DER SPEICHER“, können ebenfalls Berücksichtigung finden.

3. Höhe des gebotenen Erbbauzinses.

Eine Finanzierungsbestätigung ist vor Abschluss des Vertrages vorzulegen. Der Erbbauberechtigte hat die Nebenkosten des Erbbaurechtsvertrages zu tragen.

Ihr Angebot richten Sie bitte bis zum 31.12.2022 (Datum des Poststempels) in einem mit „Angebot Erbbaurecht Röntgenstr. 22“ gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag an das:

Zentrales Gebäudemanagement
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
z. H. Frau Antje Heidtke
Friesenstr. 29
19059 Schwerin

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Landeshauptstadt Schwerin ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen

Die Vergabe des Erbbaurechts bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von der Vergabe des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Das Verfahren kann jederzeit beendet oder geändert werden. Für die Richtigkeit des Inhalts des Ausschreibungsverfahrens ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch das Zentrale Gebäudemanagement nicht erstattet.

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