Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Wüstmark - Gewerbegebiet Hofacker“ 11.11.2022

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 25.10.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 122 „Wüstmark - Gewerbegebiet Hofacker“ aufzustellen.

Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Wüstmark. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Ziel ist den Standort mit Reifengroßhandel durch Konzentration der Logistik, Schaffung von Synergien für den Einkauf und den Vertrieb zu erweitern. Die Geschäftsbereiche Großhandel und Produktion werden räumlich auf der Fläche getrennt. Mit der Ausweisung der Fläche als Gewerbegebiet wird Schwerin als Wirtschaftsstandort gestärkt. 

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.      

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Archiv Bekanntmachungen