Die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde, die biologische Vielfalt (oder kurz: Biodiversität), ist die Variabilität lebender Organismen und der ökologischen Komplexe zu denen sie gehören. Sie umfasst die folgenden drei Ebenen:
- die Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften
- die Artenvielfalt
- die genetische Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten
Der alarmierende Rückgang der biologischen Vielfalt ist weltweit zu beobachten: Durch den Verlust an Lebensräumen, Arten und Genen verarmt die Natur und letztendlich ist dadurch auch die Lebensgrundlage der Menschheit bedroht.
Das zentrale weltweite Abkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, die Biodiversitätskonvention (englisch: Convention on Biological Diversity, CBD).
Deutschland hat im November 2007 eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt im Rahmen der CBD verabschiedet. Ziele für die biologische Vielfalt in der EU wurden für die Jahre 2020 und 2050 festgelegt.
Die neue EU-interne Zielsetzung berücksichtigt neben dem Schutz der biologischen Vielfalt auch explizit die Bedeutung der Ökosystemdienstleistungen (im Sinne des Erhalts des natürlichen Kapitals) und den Aspekt der Wiederherstellung.
Das Land MV hat Maßnahmenvorschläge zur Sicherung und Entwicklung der Biodiversität auf Internetseiten des LUNG MV über diesen Link veröffentlicht: Biodiversität in MV 2012
Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin fasste im Mai 2010 den Beschluss, die Deklaration
„Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterstützen.
Mit einem Diskussionspapier zur Biodiversität hat der Deutsche Städtetag 2021 (DST 2021 - Position Biodiversität) deutlich gemacht, dass „die Biologische Vielfalt der Erde … – wortwörtlich – von unschätzbarem Wert ist. Es gilt, sie auch für nachkommende Generationen zu erhalten.“
Im Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zum Diskussionspapier heißt es: „Das Präsidium
nimmt den deutlichen Rückgang der Artenvielfalt in den Städten mit Sorge zur Kenntnis. Der
Erhalt der Biodiversität ist deshalb auch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine zentrale Zukunftsaufgabe
der Städte.“