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Parken

© Landeshauptstadt Schwerin/ZGM

Parktickets in Schwerin einfach per App bezahlen

PARK Now wird zu EasyPark. Durch die Kooperation mit dem neuen Anbieter EasyPark bietet die Landeshauptstadt Schwerin eine Möglichkeit zum Lösen eines digitalen Parkscheins. Nach der Installation der kostenfreien EasyPark-App werden dort alle Parkmöglichkeiten in der Umgebung mit den entsprechenden Tarifen anzeigt. Alternativ lässt sich das virtuelle Parkticket nach Registrierung auf der Webseite www.easypark.de per SMS oder einem Anruf im Servicecenter unter der 0221 260 1899 lösen. Im Gegensatz zum Parken mit Parkschein erfolgt eine minutengenaue Abrechnung, welche wahlweise per Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte beglichen werden muss. Bei der Nutzung EasyPark fallen zusätzlich zu den regulären Parkkosten geringe Servicegebühren pro Parkvorgang an. Diese Servicegebühren entfallen bei der Nutzung des Tarifs EasyParkLarge, bei dem stattdessen eine monatliche Pauschale von 1,99 Euro anfällt. Die genauen Konditionen sind auf der Webseite von EasyPark einsehbar.

Die Hinweisschilder, die an und auf den Parkscheinautomaten im Stadtgebiet angebracht sind, kennzeichnen den neuen  Anbieter EasyPark. 

Parken in Schwerin

 © Landeshauptstadt Schwerin/Julia Patzelt

Die öffentlichen Stellplätze in der Innenstadt sind alle bewirtschaftet und somit größtenteils kostenpflichtig.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema Parken.
Bei Konzerten oder Sportveranstaltungen in der Sport-und Kongresshalle sowie bei Volleyballspielen der 1. Bundesliga in der Palmberg-Arena kann es im Bereich der Zufahrt Wittenburger Straße zu verkehrlichen Problemen kommen. Bitte nutzen Sie auch die öffentlichen Verkehrsmittel bzw. das Parkleitsystem Innenstadt und kommen Sie zu Fuß!

Bewohnerparken

Allgemeines

Bewohnerparken ist die Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit von öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum durch Beschilderung zugunsten der Bewohner eines bestimmten Quartiers. Dabei werden in Schwerin verschiedene Bewirtschaftungsarten angewendet. Es gibt reine Bewohnerstellplätze für eine ausschließliche Nutzung durch berechtigte Bewohner und die Mischnutzung von Kurzzeitparkplätzen mit Bewohnerparken. Für Fremdparker werden zusätzlich Kurzzeitparkplätze mit Parkschein oder Parkscheibe angeboten. Um auf den Bewohnerparkplätzen parken zu dürfen, müssen die Bewohner des entsprechenden Parkgebietes im Besitz eines Bewohnerparkausweises sein, der deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden muss.

Wo kann Bewohnerparken angeordnet werden?

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdruckes die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Was soll mit Bewohnerparken erreicht werden?

Bewohner von städtischen Kerngebieten, in denen auf Grund einer erheblichen Konzentration von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Arbeitsplätzen eine hohe allgemeine Stellplatznachfrage besteht, haben mangels freier Stellplätze kaum die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in Wohnungsnähe abzustellen. Das wirkt sich negativ auf die Wohnqualität aus. Durch die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen erhöhen sich die Chancen für die Bewohner, einen freien Stellplatz zu finden. Gleichzeitig ist das Bewohnerparken eine Maßnahme zur Verkehrsberuhigung, da der Parksuchverkehr der Bewohner und der gebietsfremden Parker abnimmt. Das Bewohnerparken stärkt daher die Wohnfunktion der Innenstadt und ist auf Grund der Lärm- und Abgasreduzierung durch Vermeidung von Parksuchverkehr auch als Maßnahme zum Klimaschutz anzusehen.

Das Neueste aus den Bewohnerparkzonen

Der städtische Fachdienst Verkehrsmanagement richtet ab dem 29. März eine neue Bewohnerparkzone in der Weststadt ein. „Diese Maßnahme soll einerseits die Parkchancen der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen und anderseits die Belastung durch übermäßigen Parksuchverkehr verringern“, berichtet der Leiter der Fachgruppe Verkehrsplanung Geert Böcker. 

Die neue Parkregelung wird in der Jean-Sibelius-Straße, der Von-Flotow-Straße sowie dem kurzen südlichen Abschnitt der Wittenburger Straße (zwischen Obotritenring und J.-Sibelius-Straße mit den geraden Hausnummern 106-114) eingeführt. Die Bewohnerparkzone ist durch den Buchstaben V gekennzeichnet. Einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie registriertes Fahrzeug können Personen beantragen, die in diesen Straßenabschnitten meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen. Ebenfalls ein Anrecht haben Bewohner des Obotritenrings der Häuser mit den ungeraden Hausnummern 193 – 243. Ausgenommen sind jedoch Bewohner, welche bereits über einen privaten Stellplatz oder eine Garage in diesem Bereich oder in unmittelbarer Nähe verfügen.

Der Bewohnerparkausweis gestattet das bevorrechtigte Parken in der Bewohnerparkzone V und kann ab sofort online im Serviceportal der Stadt unter serviceportal.schwerin.de oder im Bürgerbüro im Stadthaus beantragt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung unter www.schwerin.de/terminvergabe ist erforderlich. Der Bewohnerparkausweis kostet 30,70 Euro und ist für ein Jahr gültig.

Die öffentlichen Parkflächen der Bewohnerparkzone V werden überwiegend im Mischprinzip ausgeschildert, sodass entweder mit dem Bewohnerparkausweis oder zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden darf.

 

 

Wo kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Bewohnerparkausweise können unter bestimmten Vorraussetzungen im BürgerBüro ausgestellt bzw. auch online beantragt werden.

Wichtige Hinweise bei Bauarbeiten/Straßensperrungen

Im Falle von Straßensperrungen oder Baustellenbereichen im öffentlichen Verkehrsraum kann es zu Einschränkungen bei den in der Anlage dargestellten Parkmöglichkeiten für die Bewohner der Schweriner Innenstadt kommen. Deshalb ist die Beschilderung vor Ort bindend, diese ist immer zu beachten. Es gelten die Regeln der StVO.

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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Verkehrsplanung

Frau Ulrike Heese
Sachbearbeiterin
Raum: 4.029

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2067
+49 385 545-2059

Parkhinweise für die Sport- und Kongresshalle & Palmberg Arena

Störungshotline

Parkscheinautomaten
0385 545-2086

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