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Online Anhörung & Online Knöllchen

© Schelhorn OWiG Software GmbH

Online Knöllchen

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Ein „Knöllchen“ direkt per Smartphone und/oder Online-Überweisung begleichen.

Mit dem Online-Knöllchen können Parkverstöße sofort gezahlt werden. Hierzu werden das Kennzeichen und die auf dem „Knöllchen“ vermerkte Kennung benötigt. Zugang  zum Online Knöllchen Portal erhält man entweder über den aufgedruckten individuellen QR –Code oder über die angegebene Internetseite. Nach dem Einloggen kann der Tatvorwurf noch einmal eingesehen werden. Zum Bezahlen stehen dann verschiedene Bezahldienste zur Verfügung. Ein Schreiben nach Hause bzw. an die Firma oder den Autovermieter wird nach der Bezahlung nicht mehr versandt.

Zum sofortigen Bezahlen benötigen Sie:

  • „Knöllchen“
  • Autokennzeichen
  • Online-Banking Daten
Hier geht's zum Online Knöllchen

Online Anhörung

Mit der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf dem jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal anzumelden. Hier können beispielsweise Beweisfotos aufgerufen werden oder es besteht die Möglichkeit, sich zum Verfahren zu äußern. Die Antwort wird unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten.

Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank aufgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert.

Für die Online Anhörung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anhörungsbogen oder
  • Zeugenfragebogen oder
  • Verwarnungsgeldangebot
Hier geht's zur Online Anhörung
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Bußgeldstelle

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2264
+49 385 545-2279

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