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Zuwendungsverfahren Sozialarbeit

Informationsblatt nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Jugend- und Schulsozialarbeit nach § 11-13 SGB VIII übermittelt der Projektträger der Landeshauptstadt Schwerin als Bewilligungsbehörde für die Zuwendung personenbezogenen Daten der am Projekt beteiligten Personen. Die Datenverarbeitung ist notwendig, um die zuwendungsfähigen Projektausgaben, insbesondere die Personalausgaben des Projektträgers, zu ermitteln und den Zuwendungszweck zu prüfen. Ohne diese Nachweise können dem Projektträger keine Zuwendungen für das Projekt gewährt werden.

 

Rechtliche Voraussetzungen sind:

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. E Datenschutzverordnung (DSGVO) i.V. m. § 4 Datenschutzgesetzt Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V).

 

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Jugend
Jugendförderung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Tel.: 115
E-Mail: jugendamt@schwerin.de


Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördliche Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Schwerin
E-Mail: datenschutz@schwerin.de


Speicherdauer

Arbeitsverträge und Gehaltsnachweise werden bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens in Kopie aufbewahrt. Die übrigen Unterlagen werden nach Abschluss entsprechend den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und der Aktenordnung mindestens 5 Jahre aufbewahrt. Unbenommen davon sind die Unterlagen aus der jeweiligen Förderperiode mindesten 10 Jahre nach dem Ende der Förderperiode aufzubewahren.


Empfänger der personenbezogenen Daten

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Soziales
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

 

Art der Daten:

Name und Geburtsdatum,
Art und zeitlicher Umfang  der Tätigkeit im geförderten Projekt und Arbeitgeber;
berufliche Qualifikationen;
Angaben zu Ausfallzeiten(tag genau) mit Lohnfortzahlung:
Angaben zu Zeiten (tag genau) ohne Tätigkeiten im geförderten Projekt;
Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise;
qualitative und quantitative Angaben zu der ausgeübten Tätigkeit (halbjährliche Sachberichte)

 

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verar-beitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Peron hat das Recht, von dem Ver-antwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbei-tung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheit der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Auf-sichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informati-onsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern.

 

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